Straftäter sollten von der Beförderung ausgeschlossen werden (Allgemeines Forum)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Dienstag, 10.11.2015, 17:07 (vor 3865 Tagen) @ ICE-TD

Zu Bundesbahnzeiten war es meistens ganz normal, dass in kurzer Zeit eine Alternative Reisemöglichkeit angeboten wurde, indem ein IC oder IR außerplanmäßig gehalten hat oder der Tf des VT 627.0 eine Extratour bis zum nächsten Knotenbf. (und leer zurück) angehängt hat, weil der Eilzug verspätet war (stellte sich gerade mal als +25 heraus) aber es wurde eben schnell gehandelt.
Auch der Rangierer mit seiner 294 hat mal einen Eilzug samt defekter 218 abgeschleppt.
Aber auch damals konnte man nicht zaubern, es ging also nicht immer.
Jedoch waren solche BB mit "ab 20 Minuten darf ein anderer Zug genutzt werden" damals schlicht unbekannt, weil grundsätzlich jeder Zug genutzt werden durfte, (bis auf den EC/IC Zugschlag, ICE Fahrpreis, sowie SWT auch damals nur NV).

Seit der Bahnreform ist man leider wesentlich seltener so flexiebel. Aber es gab auch schon ALX-Züge mit DB-218 u.a. wo dennoch unkonventionell auch EVU-übergreifend geholfen wurde.

Ich habe teilweise noch Verständnis, wenn Fahrgäste mit SWT manchmal die Nase voll haben und in einen ICE steigen, weil sie nicht nochmal eine Stunde zuwarten wollen. Aber überhaupt ins Gleis zu laufen und sich selbst in höchste Lebensgefahr zu begeben, da hört es wirklich auf. Bei diesem Vorfall war es neben Nötigung und Bedrohung, auch gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb. Solche Leute sollten von der Beförderung ausgeschlossen und mit einem Bundesweiten "Hausverbot" aller Bahnanlagen belegt werden. Trifft man sie dennoch auf Bahnstationen und/oder in Zügen an, Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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