Danke für die erschreckenden Links, geben eine erste Vorstel (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Dienstag, 10.11.2015, 18:42 (vor 3865 Tagen) @ Giovanni


Die Verweigerung des Zustiegs bei einem am Bahnsteig haltenden Reisezug für Fahrgäste die von Zugausfall / Verspätung über 60min betroffen sind ist jedoch ein Verstoß gegen die Fahrgastrechteverordnung.
Zumindest laut Darstellung des Main Echo ist erst durch diese Verweigerung der Mitfahrt ein Streit entstanden, der dazu führte, dass sich der Triebfahrzeugführer nicht mehr in der Verfassung betrachtete weiterzufahren.

Woraus leitest du den Rückschlüsse auf die Fahrgastrechteverordnung ab? Seit wann hält der Zug den in Dettingen? Wieso hielt der Zug den auf einmal mit ein oder zwei Wagen am Bahnsteig? Warum meldete sich der Tf dienstunfähig? Normalerweise hätte er mit den Reisenden am Bahnsteig gar kein Kontakt. War es vielleicht doch eher ein Ereignis im Bahnhof, der nicht verbal geführt wurde, sondern sich ganz anders zugetragen hat, so dass sich der Tf nicht mehr in der Lage sahden Zug weiter zu fahren? Fragen über Fragen, Vorverurteilungen sind sehr schnell gemacht.


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