Warum durften die gestrandeten nicht im ICE mitfahren? (Allgemeines Forum)

Giovanni, Dienstag, 10.11.2015, 17:30 (vor 3865 Tagen) @ Mario-ICE

Und warum durften die gestrandeten, die sich gesetzeskonform verhalten hatten, nicht in dem ICE mitfahren? Der stand doch wohl schon am Bahnsteig und mindestens eine Tür wird auch offen gewesen sein.

Das wird man wohl keinem der dort friedlich wartenden erklärt haben können.


Das Verhalten der anderen deute ich so: Die Bahn hat es geschafft, den Frust der Fahrgäste so hoch zu treiben, dass sich diese bewusst in Lebensgefahr gebracht haben.
Welche AG schafft das heute sonst noch? Vielleicht was für eine Doktorarbeit in Psychologie.


Deine Argumentationslinie muss man erst einmal begreifen. Alle wollten wohl garantiert nicht nur nach Aschaffenburg. Hier wurde ja schon geschrieben, dass es eine Alternative nur unwesentlich später gegeben hat.

Wurde über die Reisenden wie vorgeschrieben über diese Alternativen informiert?
Erwähnt wird das jedenfalls nicht.

Mit ihrem Handeln haben diese 50 Leute 1000 anderen zusätzliche Unannehmlichkeiten und Verspätungen gebracht.

Mit welcher Handlung? Fahrgäste im Gleis wurden bislang nicht bestätigt, gleiches gilt für die unterstellten Bedrohungen.
Selbst wenn ein Teil der Fahrgäste hier Regeln verletzt haben sollte rechtfertigt dies jedoch keine Einschränkung der Rechte der anderen Fahrgäste.

Allein schon Wutbürger zu spielen, nur weil der Zug dann vom Bahnsteig wegfährt zeigt die Geisteshaltung mancher Reisender. Glaubt jemand wirklich das macht jemand um paar Pendler zu ärgern?

Wenn der Zugbegleiter den Fahrgästen entgegen der gesetzlichen Vorschriften die Mitfahrt verweigert sollte er schon einen besonders guten Grund haben - oder er ärgert im Auftrag seines Vorgesetzten Pendler. Denn diese Vorgesetzten verlangen entgegen der Fahrgastrechteverordnung erst eine formelle Freigabe.

Hier kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Stimmt.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum