OT: FGR: Beförderungsausschluss (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 10.11.2015, 18:33 (vor 3865 Tagen) @ Giovanni

Die Verweigerung des Zustiegs bei einem am Bahnsteig haltenden Reisezug für Fahrgäste die von Zugausfall / Verspätung über 60min betroffen sind ist jedoch ein Verstoß gegen die Fahrgastrechteverordnung.

Woraus geht das hervor?

EG-VO 1371/2007, Artikel 16:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen
[...]
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit;[...]

1. Einwand: Es können ggf. keine vergleichbaren BB vorliegen (PK ICE <--> PK C <-->ggf. PK C Sonderangebot).
2. Einwand: Besteht die Gelegenheit/opportunity auch bei einem unvorhergesehen Halt eines Zuges an einem Bahnsteig?

EG-VO 1371/2007, Artikel 4:

Beförderungsvertrag
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Kapitels unterliegen der Abschluss und die Ausführung eines Beförderungsvertrags sowie die Bereitstellung von Informationen und Fahrkarten den Bestimmungen in Anhang I Titel II und III.

EG-VO 1371/2007, Anhang I:

Artikel 9
Berechtigung zur Fahrt. Ausschluss von der Beförderung [...](2) Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können vorsehen, dass Reisende, die
a) eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen,[...]von der Beförderung ausgeschlossen sind oder unterwegs davon ausgeschlossen werden können, und dass diese Personen
keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises und der Gepäckfracht haben.

Dies ist in §8 EVO umgesetzt:

(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.

Wenn der Zustieg nun zu einer eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes geführt hätte, wäre der Ausschluss von der Beförderung zulässig.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum