Bahn argumentiert mit Fahrzeit... (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Montag, 05.10.2015, 13:35 (vor 3902 Tagen) @ mdst

Zum Themenkomplex (zugelassene Wege im NV-Vor- und Nachlauf zu Fahrkarten zum "Sparpreis" in Verbindung mit den für die Preisbildung des "Sparpreises" und es Normalpreises herangezogenen Fernverkehrsräume) besteht weiterhin der weiter oben im Beitragsbaum geschilderte Klärungsbedarf.


sehe ich auch so. Auf Nachfrage, wie der "Umweg" definiert ist, antwortet der RAN mit einer Begründung anhand der Fahrzeit (!):

"Da die Fahrtzeit von Güstrow nach Berlin mit dem RE 4365 2:16 h beträgt, der Umweg mit Umstieg in Neubrandenburg beträgt eine Fahrtzeit von 3:10 h, dadurch das es eine längere Fahrzeit ist, ist dieses nicht mit Ihrem Sparpreis abgedeckt und man muss zuzahlen."

So zu argumentieren ist ja wohl absolut absurd und entbehrt jeder Rechtsgrundlage, sehe ich das richtig?

Die Argumentation mit der Fahrzeit kann natürlich zur Definition "verkehrsüblicher" Wege herangezogen werden. Da alle verkehrsüblichen Wege mit den Fernverkehrsräumen abgedeckt sind (hier erkennbar am identischen FV-NP beider Wege), gerift die Argumentation hier aus meiner Sicht nicht.


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