KiN hat leider völlig korrekt gehandelt! (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Sonntag, 20.09.2015, 11:11 (vor 3920 Tagen) @ mdst

Der KiN durfte tatsächlich die Zuzahlung verlangen!

Wenn aus der Wegangabe auf der Fahrkarte nichts anderes hervorgeht, gilt die Fahrkarte grundsätzlich nur für den kürzesten Weg. Nicht für alle verkehrsüblichen Wege! Um den Weg über Neubrandenburg (ohne Aufpreis) zu erlauben, hätte die Bahn auf der Fahrkarte z.B. als Weg Waren/NB angeben müssen.

Dass nur der Weg über Waren als kürzeste Verbindung gilt, wird dadurch untermauert, dass dieser Weg (Normalpreis) 37,20 EUR kostet, der Umweg über Neubrandenburg jedoch 41,90 EUR.


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