KiN hat nicht korrekt gehandelt (Allgemeines Forum)

Thomas, Sonntag, 20.09.2015, 11:54 (vor 3920 Tagen) @ Bahngenießer

Der KiN durfte tatsächlich die Zuzahlung verlangen!

Wenn aus der Wegangabe auf der Fahrkarte nichts anderes hervorgeht, gilt die Fahrkarte grundsätzlich nur für den kürzesten Weg. Nicht für alle verkehrsüblichen Wege! Um den Weg über Neubrandenburg (ohne Aufpreis) zu erlauben, hätte die Bahn auf der Fahrkarte z.B. als Weg Waren/NB angeben müssen.

Dass nur der Weg über Waren als kürzeste Verbindung gilt, wird dadurch untermauert, dass dieser Weg (Normalpreis) 37,20 EUR kostet, der Umweg über Neubrandenburg jedoch 41,90 EUR.

Dies ist sicher beim Normalpreis so der Fall, jedoch nicht bei Sparpreis-Angeboten. Beim Sparpreis gibt es kein Richtig und auch kein Falsch, da die möglichen Wege im Vor- und Nachlauf schlichtweg nirgendwo normiert sind - weder auf der Fahrkarte, noch in den veröffentlichen Tarifwerken.

Zur Lösung der Frage lässt sich deshalb hilfsweise der Entfernungszeiger für die Produktklasse C zur Rate ziehen - auf den du oben wahrscheinlich Bezug nimmst. Jedoch ist die Aussagekraft vielfach begrenzt, wie auch im konkreten Fall:

Merkmal des Sparpreises ist im Gegensatz zum Normalpreis gerade nicht die "Strecke" als solches, sondern die "Beförderung von A nach B". Das ist an der Preisstruktur belegbar, aber auch an der Fahrkarte selbst, die explizit auf eine Wegevorschrift im Vor- und Nachlauf verzichtet. Deshalb ist davon auszugehen, dass jede verkehrsübliche Verbindung nutzbar ist. Verkehrsübliche Verbindungen sind wohl unstrittig jede Verbindung, die die Reiseauskunft anbietet.

Der KiN hat damit falsch gehandelt.


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