Umweg-Regelung gilt grundsätzlich auch für Sparpreise! (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Sonntag, 20.09.2015, 14:15 (vor 3917 Tagen) @ Bahngenießer

Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)
... ... ...
2. Fahrkarten
... ... ...
2.7 Produktklassen und Wege
2.7.1
Eine Fahrkarte mit einem Start- und Zielbahnhof im Eisenbahnverkehr wird als „relati-
onsbezogene Fahrkarte“ bezeichnet. Die zur Beförderung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe der Produktklasse kenntlich gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe gelten nur für den direkten Weg, Fahrkarten ohne Angabe einer Produktklasse nur für die Produktklasse C. Bei Fahrten außerhalb der Wegeangaben (Umwege) bzw. in einer höheren Produktklasse hat der Reisende die Differenz zwischen den Normalpreisen der in der Fahrkarte ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein BahnCard-Rabatt wird gewährt.

------------------------------------------
Meine Argumentation:
1) Die obige Regelung gilt grundsätzlich auch für Sparpreise, solange man hierfür keine speziellere Regelung findet. Es handelt sich um allgemeine Bedingungen zu "Fahrkarten mit einem Start- und Zielbahnhof", also zu "relationsbezogenen Fahrkarten".

Ja.

2) Würde die Regelung nur für Normalpreise gelten, hätte die Bahn auch nicht ausdrücklich erwähnen müssen, dass die "Differenz zwischen den Normalpreisen" gezahlt werden muss.

Sehe ich auch so.

3) Ob man mit direktem Weg den kürzesten, den billigsten oder den verkehrsüblichen Weg meint, darüber könnte man vielleicht noch am ehesten streiten. Der oben wiedergegebene AGB-Text spricht allerdings dafür, dass die Bahn als "direkten Weg" den kürzesten Weg (den mit dem billigsten Normalpreis) verstanden wissen möchte.

Es ist ja die Wegeangabe "NV" vorhanden. Somit fehlt die Wegeangabe nicht.

4) Allerdings ergibt sich meines Wissens aus anderen Regelungen: Wären Fahrkarten von Güstrow nach Berlin tatsächlich zum selben Preis wahlweise über Waren oder NB gültig, dann könnte die Sparpreis-Fahrkarte im NV-Vorlauf auch über beide Wege benutzt werden, auch wenn dies auf der Fahrkarte nicht ausdrücklich erwähnt wird. Leider git es aber diese Wahlmöglichkeit im konkreten Fall anscheinend nicht.

Im konkreten Fall liegt ja eine Fahrkarte der Produktklassen IC/EC oder ICE mit einem FV-Anteil hinter Berlin vor. Bei einer Fahrt Güstrow-Leipzig mit FV hinter Berlin sind beide Wege zum gleichen (Normal-)Preis zu haben, ergo mit den Fernverkehrsräumen (+ ggf. Vorlauf zum ersten Fernverkehrspunkt) abgedeckt. Die Preisberechnung im Vorlauf basiert dabei zwar auf dem kürzesten Weg, aber (verkehrsübliche) Umwege sind erlaubt.
Siehe auch mein anderer Beitrag im Beitragsbaum.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum