Sparpreise und Umwege - Bedarf der Klarstellung durch DB (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Sonntag, 20.09.2015, 17:11 (vor 3920 Tagen) @ Alter Köpenicker

Eine Klarstellung wäre insbesondere hinsichtlich folgender Fragen wünschenswert:
1.) Gelten Sparpreisfahrkarten, die für den "direkten Weg" vom Verkaufssystem ausgestellt wurden, im mit "NV" gekennzeichneten Abschnitt auch auf "verkehrsüblichen Umwegen"?
2.) Gelten Sparpreisfahrkarten, die für einen "verkehrsüblichen Umweg" vom Verkaufssystem ausgestellt wurden, im mit "NV" gekennzeichneten Abschnitt auch auf dem direkten Weg und/oder anderen "verkehrsüblichen Umwegen"?


Natürlich wäre es wünschenswert für beide Seiten, wenn diese Umstände möglichst auf jeder Fahrkarte klargestellt werden. Andererseits sind sie aber bereits klargestellt: Ziehe ich die jeweiligen Fahrkarten Güstrow - Leipzig (Ticket 1 über Waren (Müritz) und Ticket 2 über Neubrandenburg) aus einem Automaten, erhalte ich zwei Fahrkarten mit exakt der gleichen Wegevorschrift, etwa NV*B-Südkr 20:59 ICE893.

Das ist klar. Die Wegevorschrift wäre auch so, wenn man einen Umweg mit Via-Stationen angegeben hätte und dieser mehr gekostet hätte als der direkte Weg. Das Problem besteht hier (sofern man sich keine FN austellen lassen möchte) darin, ein an der Gültigkeit der Fahrkarte auf dem Weg, der der Buchung der Fahrkarte nicht zugrunde lag, zweifelnden Zugbegleitpersonal davon zu überzeugen, dass die Fahrkarte auch auf dem nicht gebuchten Weg gültig ist (also quasi bei der Angabe "NV" Wahlstrecken (inkl. verkehrsüblicher Umwege) vorliegen können, deren Eingabe in das Verkaufssystem zur Ausgabe des Sparpreises der gleichen Kontingentgruppe führt).


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