Quelle für Definition *NV*? (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Montag, 05.10.2015, 13:31 (vor 3905 Tagen) @ agw

Ich meine mit nächstem Ziel, den nächsten Bahnhof auf der Wegevorschrift. Dies ist meiner Meinung nach das Sinnvollste.


Ich bezweifle das noch.
Was heißt denn überhaupt direkter Weg? Was ist, wenn der direkte Weg viel länger dauert, weil der direkte Zug planmäßig erst in 2h wieder fährt?

Meine eigene Definition: Der nach Streckenkilometern kürzeste im PV befahrene Weg zum Umsteigebahnhof.

Oder muss ich den Umweg nehmen, aber extra bezahlen mit Sparpreis-Zusatz für $$$ und Umwegfahrkarte für 0 Euro?

Genau das sollte von der Tarifabteilung mal klargestellt werden.


Auf den Automatensparpreisen steht die gewählte Verbindung ja nicht drauf, richtig?

Ja, aber die Verbindung kann beim Kauf der Fahrkarte mit ausgedruckt werden. Du bist aber nicht verpflichtet diese mitzuführen. Dann (Verbindungsausdruck zur Fk liegt nicht vor) greift die Regelung: Anerkennung im Zweifel mit der Faustregel der Akzeptanz Umwegen bis ca. 30 km entgegen der Reiserichtung.
Hast Du einen größeren "Umweg" gewünscht und bei der Buchung eingegeben, empfiehlt sich die Mitnahme des Ausdruckes der Reiserichtung, um Zweifel beim Zugpersonal ausräumen zu können.


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