Tarif: Alle Entgelte + Angaben zu ihrer Berechnung im Tarif? (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 22.09.2015, 19:25 (vor 3914 Tagen) @ Henrik

§12 (2) AEG :

Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind dazu verpflichtet, im Schienenpersonenverkehr Tarife aufzustellen, die alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten.[...]

(1) Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Beförderungsbedingungen umfassen auch die Entgeltbedingungen.

Ich sehe nicht wo das Tfv 600/A alle Angaben enthalten sollte, die zur Berechnung des jeweiligen Sparpreises notwendig sind. Der Tarif enthält lediglich Angaben zu den Beförderungsbedingungen und nennt die Höhe des Festpreises für Kontingentgruppen innerhalb einer Preisspanne und die Höhe des Mitfahrerpreises für Kontingentgruppen einer bestimmten Preisspanne und damit nicht alle zur Berechnung des Entgeltes (hier: Festpreises) notwendigen Angaben.


damit sind alle notwendigen Angaben für den Kunden vorhanden.[...]- der Rest ergibt sich aus dem Buchungsvorgang.

Eine "Berechnung" im Sinne von "durch Rechnung feststellen" unterscheidet sich von einer bloßen "Festsetzung". Oder darf man "Berechnung" im Sinne des AEG lediglich als "in Rechnung stellen" auffassen?


Berechnung bezieht sich allein auf die Plausibilität im Rahmen des Buchungsvorgangs für den Kunden,
nicht auf die dahinter stehenden Formeln & Matrizen des Unternehmens,
das würde sämtliche Tarife im Rahmen sprengen.. -.-

Wenn letzteres der Fall ist, haben sich die vorhergehenden Überlegungen weitgehend erledigt.


Ersteres würde rechtlich wenig Sinn machen, wäre vom Volumen her nicht darstellbar und würde Unternehmensinterna preisgeben, zudem hätte es dann schon von Anfang an eklatante Verstöße gegeben.

Vom Volumen her ist einiges darstellbar (Tfv 603= 881 Seiten). Davon abgesehen dürftest Du richtig liegen, wobei die Entgelte im Tarif anzugeben sind, was ich bezüglich der Normalpreise für die PK ICE und IC/EC als nicht erfüllt ansehe, solange hier nicht zumindest eine ähnliche Preisspanne mit Abstufungen, ähnlich den Angaben beim Sparpreis angegeben wird.

Zum §12 (2) AEG möchte ich gerne Gerstner, Stephan, in: Hermes, Georg/Sellner, Dieter (Hrsg.), Beck'scher AEG-Kommentar München u.a. ²2014, hier S. 610 zitieren:
Rn. 31:

[...]die Pflicht zur aufstellung der Tarife bedeutet, dass die Unternehmen, unabhängig von konkreten Beförderungsfällen, die Tarife, also die Beförderungsentgelte und die Beförderungsbedingungen, bereitstellen müssen.[...] Rn.32: Die dort [in Abs. 2 Satz 1] zu findende Formulierung ist auf den ersten Blick missverständlich, weil sie die Entgelte als gemäß Abs. 1 Satz 1 geregelten Bestandteile der Tarife nicht erwähnt, sondern Angaben verlangt, die zur Berechnung des Entgelts für die Beförderung und für Nebenleistungen notwendig sind. Dies [...]heißt[...]nicht, dass nur die methodischen Angaben zur Berechnung des Entgeltes zu machen sind. Vielmehr bedeutet die Vorschrift, dass in jedem Falle die Entgelte, aber gegebenenfalss auch zusätzliche Angaben aufzustellen sind, wenn sich aus der Angabe der Entgelte selbst der vom Kunden letztlich zu zahlende Endpreis nicht berechnen lässt. Rn 33: [...]Im Zweifel müssen die Tarife alle mit der Beförderung in Verbindung stehende Angaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um reine Nebensächlichkeiten oder reine Klarstellungen.

Aus der Lektüre ergeben sich doch wiederum Definitionsfragen:
- Was sind hier "methodische Angaben"?
- Was sind hier "reine Nebensächlichkeiten" und "reine Klarstellungen"?

Die methodischen Angaben zur Entgeltberechnung im Tarif (z. B. Festpreise der Preisspanne 29€ bis 139€ in 1€-Schritten für einen Sparpreis für eine Person in der zweiten Wagenklasse auf für eine Entfernung von mehr als 250 Tarifkilometern) sind aus meiner Sicht aber noch nicht vollständig. Zur Berechnung braucht man ja noch zumindest die Nennung weiterer Angaben (erwartete und derzeitige Nachfrage sowie Normalpreis der Relation in Abhängigkeit von der Produktklasse etc.).

Was jedoch klar ist: Das AEG verlangt nicht, dass der Kunde sich anhand der Tariflektüre seinen Endpreis selbst berechnen können muss. Er muss dort lediglich die methodischen Angaben zur Berechnung der Entgelte finden, die Entgelte selbst und ggf. Angaben, die zur Berechnung des Endpreises aus den angegeben Entgelten nötig sind, wobei ich unter letzterem die Angabe eines BC-Rabattes, Kinderermäßigung, Mitfahrerrabatt etc., gemeinhin als "Entgeltbedingungen" bezeichnet (vgl. ebd., S. 609, Rn.20), verstehe.


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