Unterschiedliche Auslegungen; Handlungsbedarf für DB? (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Sonntag, 20.09.2015, 15:14 (vor 3919 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Bahngenießer, Sonntag, 20.09.2015, 15:17

Merkmal des Sparpreises ist im Gegensatz zum Normalpreis gerade nicht die "Strecke" als solches, sondern die "Beförderung von A nach B". Das ist an der Preisstruktur belegbar, aber auch an der Fahrkarte selbst, die explizit auf eine Wegevorschrift im Vor- und Nachlauf verzichtet.

Sagen wir es so: Sie enthält für den NV-Abschnitt lediglich die Wegeangabe *NV*.

Deshalb ist davon auszugehen, dass jede verkehrsübliche Verbindung nutzbar ist. Verkehrsübliche Verbindungen sind wohl unstrittig jede Verbindung, die die Reiseauskunft anbietet.


Ja, ohne Eingabe von "Via-Stationen". Zur Fahrkartenprüfung siehe hier, womit die Reiseverbindung dazu geeignet ist, Unsicherheiten auszuräumen.
Die Sache mit dem Umweg ("Umweg" jetzt mal im Sinne der Abweichung zur kürzesten Verbindung) über Neubrandenburg könnte ohne Vorliegen des Ausdruckes einer dem Kauf der Sparpreisfahrkarte zugrundeliegenden Verbindung über Neubrandenburg an der Bestimmung, wonach dann Umwege bis ca. 30km entgegen der Reiserichtung akzeptabel sind, scheitern (hier sind es 35 Tarifkilometer).

Die Verbindung über Neubrandenburg stellt bezogen auf FV-Fahrkarten aber keinen "Umweg zur verkehrsüblichen Verbindung" dar, da keine entfernungsbasierte Umwegberechnung im Normalpreis für die Produktklassen ICE und IC/EC erfolgt, der Weg somit vom entsprechenden Fernverkehrsraum (+ Vor-/Nachlauf) abgedeckt und von der regulären Fahrplanauskunft angeboten wird. Da die Sparpreise u.a. von den Normalpreisen für die Produktklassen ICE und IC/EC abgeleitet werden, wirkt sich dies entsprechend aus, sodass ich (abweichend zur PM an den Beitragsbaumeröffner) zu dem Schluss komme, dass der Umweg über Neubrandenburg als verkehrsübliche Verbindung im Sparpreis enthalten ist. Entsprechend dürfte auch keine Umwegberechnung für den Weg über Neubrandenburg erfolgen bzw. die zu zahlende Differenz wäre 0 €.

Der Beitragsbaumeröffner konnte aufgrund der Buchung seiner Fahrkarte über den direkten Weg leider nicht anhand der Reiseverbindung demonstrieren, dass der Umweg über Neubrandenburg verkehrsüblich ist und vom Reisenden gewünscht wurde, und somit die Unsicherheit beim Fahrkartenkontrolleur ausräumen.
Er könnte aber den Betrag für die Umwegfahrkarte zurückfordern.

Nicht nur aufgrund Abschnitt 2.7.1 der AGB habe ich den Eindruck, dass die DB dieser fahrgastfreundlicheren Auslegung (verkehrsüblicher statt kürzester Weg) prinzipiell nicht folgen möchte, zumindest ursprünglich nicht! Aber die Argumentation von Michael Seelze zeigt, dass die DB sich in derartigen Fällen bei verkehrsüblichen Vor- und Nachlauf-Verbindungen dringend kulant zeigen sollte. Es geht nicht nur um verärgerte Fahrgäste, sondern auch um die Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang, wenn man auf Widersprüche im Tarifsystem stößt.

Im übrigen vermute ich, dass man bei Auswahl der Verbindung über Neubrandenburg auch exakt dieselbe Sparpreis-Fahrkarte erhalten würde wie im konkreten Fall. Dann wäre die Auslegung von Michael Seelze ohnehin die nach meiner Meinung einzig richtige.

Auf jeden Fall ist das Thema "Wege und Umwegkarten" nach Einführung des neuen Tarifsystems für die Produktklassen A und B sowie nach Einführung der Sparpreise für DB-Mitarbeiter und Fahrgäste wesentlich zu unübersichtlich geworden. Eine Vereinfachung wäre dringend geboten!


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