Problem unterschiedlicher Auslegung von Art. 87e GG (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Freitag, 21.08.2015, 00:43 (vor 3883 Tagen) @ Henrik

Und es gibt keine gesetzliche Grundlage, mit der man sie dazu verknurren könnte, auf Hauptstrecken mindestens bis 22 Uhr Verbindungen anzubieten.


eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt es, das wurde bei der Bahnreform berücksichtigt.

Ja, die gibt es. Das Problem ist nur, dass diese (Artikel 87 e (4) GG) gar unterschiedlich ausgelegt wird, sodass keine Bestellung/Beauftragung zu SPFV durch den Bund zu erwarten ist. Das erwähnte das Nähere regelnde Bundesgesetz ist bisher nicht verabschiedet worden, obgleich es bereits (ich meine 2011) einen Gesetztesentwurf gab.


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