Missbrauch? (Allgemeines Forum)

tommie, Sonntag, 27.07.2014, 15:10 (vor 4271 Tagen) @ Bahngenießer

1) Wenn man wirklich der Meinung ist, dass sich zum beispiel "Nahverkehrspendler" dort jeden Morgen nach/vor ihrer "10km-Fahrt zum Arbeisplatz" ihren kostenlosen Kaffee trinken, nur weil sie außerdem auch eine BahnCard mit Comfort-Status besitzen, dann könnte man draus die Konsequenz ziehen: Inhaber einer BC25 2.Kl. oder BC50 2.Kl. (auch mit Comfort-Status) müssen außerdem auch eine Fernverkehrs-Fahrkarte vorlegen, bei der sie tatsächlich am Bahnhof der Lounge ein-, aus- oder umsteigen müssen.

2) Zur Kostendämpfung könnte man an der Selbstbedienungs-Getränkebar auch ein Tellerchen oder eine Spardose aufstellen mit der Bitte, für jedes Getränk einen Unkostenbeitrag von z. B. 50 Cent abzugeben.

Ich gehöre auch zu dieser Gruppe, die gelegentlich ohne Fernverkehrsticket ein Getränk in der Lounge zu sich nimmt oder die dortige Toiletten nutzt. Ich sehe darin aber keinen Missbrauch - schließlich offeriert die Bahn den Zugang für Ihre bahn.comfort-Kunden explizit unter diesen Konditionen. Man muss einfach mal im Kopf behalten, dass diese Kundengruppe mindestens 2.000 € pro Jahr in die DB pumpt und selbst ein Hektoliter Automatencola wohl kaum den großen Kostenfaktor beim Betrieb der Lounge darstellt.

Der größte Posten auf der Rechnung wird wohl eher die Miete für die Räumlichkeiten sein - und bevor jemand sagt, dass das Geld ja im Konzern bleibt: Würde man das Areal a eine Burger- oder Kaffeeschmiede vermieten, käme halt zusätzliches Geld rein, das jetzt eben nicht sprudelt.


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