Personenschaden und DB Mamagement absolut unzureichend! (Allgemeines Forum)

GP4Flo, Montag, 24.03.2014, 14:32 (vor 4405 Tagen) @ EC 178
bearbeitet von GP4Flo, Montag, 24.03.2014, 14:34

Zufällig kenne ich eine der betroffenen Kolleginnen persönlich und ich habe mir mal den ganzen Sachverhalt erzählen lassen. Und ich kann kein Fehlverhalten oder mangelhaftes Notfallmanagement erkennen, so steht es auch im Unfalluntersuchungsbericht. Im Übrigen wurde die Kollegin bei dem Unfall verletzt und hat trotzdem schnellstmöglich reagiert und einen Notruf abgesetzt.

Woher stammen denn Deine Erkenntnisse?
Warst Du dabei? Warst Du an der Meldekette des Notfallmanagements beteiligt? Schon mal daran gedacht, daß die Kollegen vielleicht auch unter Schock stehen? Oder verletzt sind (siehe oben)? Wahrscheinlich nicht, denn das Einzige, was Dich zu interessieren scheint, ist, ob es was zu Essen gibt. So kommen die absolute Mehrzahl Deiner Beiträge rüber.

Das mußte jetzt mal aus mir raus. Wenn ich sowas lese, wird mir ganz anders.....

EC 178

Im Falle des IC 2313 steht folgendes im Untersuchungsbericht:

"Die Zugkollision des IC 2313 in km 123,664 ereignete sich um 14:03:45**"

Aussage des Zugführers IC 2313:
"Das Abset­zen des Notrufes wäre jedoch nicht möglich gewesen. Anschließend habe die Betreuerin den Führerstand verlassen und sei evtl. entgegenkommenden Zügen zum Absetzen eines Nothaltes entgegen gelaufen. Um 14:13 Uhr habe er telefonisch den Nothalt an die TP Frankfurt/M abgesetzt. Kurze Zeit später habe die TP Frankfurt die Sperrung der Strecke sowie die Oberleitungsabschaltung bestätigt."

Stellungnahme des Fahrdienstleiters Oberwesel:
"Er sei durch die Notfallleitstelle Frankfurt um 14:18 Uhr über die Entgleisung des IC 2313 unterrichtet wor­ den. Um 14:20 Uhr seien die beiden Streckengleise Boppard – Oberwesel und Oberwesel – Boppard gesperrt worden. Um 14:36 Uhr sei die freie Strecke Oberwesel – Boppard und Gegenrichtung durch die ZES Borken ausgeschaltet worden."

"Um 14:17:39 Uhr wurde IC 2004 während der Fahrt durch den Bahnhof Oberwesel gestellt."

Wenn die Angaben stimmen, haben die Mitarbeiter vor Ort vorbildlich gehandelt. Allerdings stimmt es nachdenklich, dass zwischen der Entgleisung und dem Absetzen des Notrufes 10 Minuten vergangen sind und die Strecke erst 17 Minuten nach dem Ereignis gesperrt wurde! Die Abschaltung der Oberleitung ist sogar erst 33 Minuten (!) nach dem Ereignis durchgeführt worden. Auch hier also wieder ein eklatantes organisatorisches Problem. Es müsste eigentlich jeder Mitarbeiter der Bahn die Möglichkeit haben, einen direkten GSM-R Notruf abzugeben. Auch die Abschaltung der Oberleitung müsste ohne großen Zeitverlust erfolgen.

Es gibt weitere Aussagen aus dem Untersuchungsbericht, die nachdenklich stimmen:

"Konkrete Handlungsanwei­sungen bei Handlungsunfähigkeit des Tf nach Schadensereignissen für das Zugbegleitper­sonal sind nicht vorhanden. Das Absetzen eines Nothaltauftrages vom Führerstand eines Triebfahrzeuges gehört zudem nicht zu Ausbildungsbestandteilen des Zugbegleitpersonals."

und

"Die Prozessbeschreibung LN 26­03­ 05­01 – Erste Maßnahmen bei Eintritt von Ereignissen/ Störungen eingreifen ­kennt für den Arbeitsplatz des Notfallleitstellenbedieners keinen Handlungsschritt der sich explizit mit Meldungen über gefährliche Ereignisse im Eisenbahn­ betrieb aus den Transportleitungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ergibt."

sowie

"Der im Streckenabschnitt Oberwesel – Boppard (Nachbargleis) verkehrende IC 2312 durch­ fuhr den relevanten Abschnitt um ca. 14:00 Uhr"

Hätte der IC 2312 also z.B. 5-10 Minuten Verspätung gehabt, wäre es aufgrund des fehlenden GSM-R Notrufs sehr wahrscheinlich zu einer Kollision mit dem Gegenzug gekommen!

Quelle: http://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Publikationen/EUB/DE/Untersuchung...


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