Empfehlung: (Aktueller Betrieb)

Sese, Donnerstag, 02.02.2012, 17:37 (vor 5194 Tagen) @ Sebastian

Sorry, Tippfehler. Anglage 2.4. Die beinhaltet (theoretisch) alles, was für den technischen Netzzugang erforderlich ist.


Ach so, ok.
Da würde nur die 810.0200A61dazu passen.

Richtig, und da steht nix zur WB drin. Und selbst wenn, am Anfang steht ja, dass bei Nachweis gleicher Sicherheit auch andere Technologien eingesetzt werden können.

Es gibt aber eine Ril die sich mit den "Besonderheiten von Schnellfahrstrecken" befasst. Dort steht zur KRM: Auf der SFS Köln – Rhein/Main ist für Geschwindigkeiten
über 200 km/h der Einsatz der Linearen Wirbelstrombremse erforderlich.


Ist die Ril öffentlich zugänglich?


Wenn ich jetzt wüßte wie die Nummer war, schaue ich die Tage und gebe bescheid.

Da kann ich leider nicht dienen ;-)

--
Grüße,
Sese


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