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Redesign, Donnerstag, 09.06.2011, 16:06 (vor 5595 Tagen) @ Anoj 1

Hallo!

Bei der Studienbeihilfe in Österreich gilt ja auch eine Forderung, dass die vorgesehene Studienzeit nicht mehr als ein Semester überschritten wird.


Das ist allerdings richtig.

m b g,
Anoj

Hallo,

habe eben unter bva.bund.de - Bafög noch einmal nachgeschaut:

Kleine Korrektur:

Stimmt natürlich, die Hälfte ist Darlehen, die andere Hälfte Zuschuß.
War glaube ich in den 80er oder 90er Jahren mal reiner Kredit.

Wegen geringen Einkommens kann man die Rückzahlungsverpflichtung aufschieben, indem man sich freistellen läßt. Später muß man trotzdem alles zurückzahlen.

Teilerlaß der Schulden wegen guter Studienleistung oder kurzer Studiendauer gibt es nur noch kurze Zeit:
"Auf der Grundlage des 23. BAföG-Änderungsgesetzes werden die leistungs- und studiendauerabhängigen Teilerlasse nach § 18b Abs. 2, Abs. 2a sowie Abs. 3 BAföG nur noch gewährt, wenn Sie die Abschlussprüfung bis zum 31.12.2012 bestanden haben. Für diesen Fall können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erlangen:
leistungsabhängiger Teilerlass
studiendauerabhängige Teilerlass
"


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