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Anoj 1, Dresden (D) / Vbg. (A), Donnerstag, 09.06.2011, 13:15 (vor 5594 Tagen) @ Henrik

Hallo!

Bei der Studienbeihilfe in Österreich gilt ja auch eine Forderung, dass die vorgesehene Studienzeit nicht mehr als ein Semester überschritten wird.

Das ist allerdings richtig.

m b g,
Anoj


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