AW (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Donnerstag, 09.06.2011, 12:37 (vor 5594 Tagen) @ Anoj 1

Studenten kommen meistens direkt von der Schule. Und bekommen eventuell Bafög, aber kein Gehalt während ihrer Ausbildung. Bafög ist zurückzuzahlen, Ausbildungsvergütung nicht
(Ausbildungsvergütung zahlt natürlich das Unternehmen, nicht der Staat, aber letztlich die Kunden des Unternehmens, also auch wieder (fast) alle).

Was? BAföG ist zurückzuzahlen? Bei den Stipendien des österreichischen Staates, die auch alle bekommen, deren Eltern unter einem bestimmten Gehalt verdienen, ist das nicht so.

m b g,
Anoj

Die Hälfte des BAfög ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss,
bei der anderen Hälfte, dem Darlehen werden ggf. 15% bis 25% erlassen,
wenn der Student zu den 30% der besten Absolventen gehört
und sein Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer bzw. spätestens 12 Monate danach besteht,
bei keinem oder geringem Einkommen etc. wird auch bis komplett erlassen.

Bei der Studienbeihilfe in Österreich gilt ja auch eine Forderung, dass die vorgesehene Studienzeit nicht mehr als ein Semester überschritten wird.


Möglichkeiten zu Stipendium wurden hier mit Einführung von Studiengebühren zwar ausgeweitet, sind aber noch immer kaum drin im Bewusstsein der Leute.


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