Begrifflichkeiten (Allgemeines Forum)

Sese, Donnerstag, 24.02.2011, 00:02 (vor 5521 Tagen) @ Henrik

Ein Blick in die von Siemens und ADtranz verfasste Fahrzeugbeschreibung vom 21.12.1999, Kap. 1, S. 1 lässt den Leser wissen:

"Konzeptionell bilden immer vier Wagen eine Traktionseinheit. Jede Traktionseinheit besteht aus einem Endwagen (EW), einem Trafowagen (TW), einem Stromrichterwagen (SW) und einem Mittelwagen (MW)."

Damit ist nun klar: eine Traktionseinheit im Sinne des Erfinders umfasst quasi offiziell die ganze eine Zughälfte und damit im Sinne der Traktion auch den Transformator. Daher ist es auch rechtens, deine Aussage bezüglich der vier Traktionseinheiten und das Nicht-Umfassen des Trafos anzuzweifeln, wie hier ja geschah.


legitim und rechtens ist alles mögliche.
Wenns Dir hier einzig allein ganz streng um die Begrifflichkeit ginge, mach es.
Du wirst womöglich damit den Benutzer fjk nur noch mehr durcheinander bringen.
Aber in diesem Kontext hier passen diese Zweifel eben nicht hin,
dann schließt auf einmal ein Laie (wie z.B. fjk ganz offenbar einer ist) da raus,
dass ein Zug die maximale Steigung auch dann befahren können müsse,
wenn die gesamte eine Traktionseinheit hier in dem von Dir gemeinten Sinne ausfiele.
Und dem ist ganz klipp und eindeutig zwingend rechtmäßig nicht so, siehe TSI,
bzw. siehe auch Praxis auf Köln-Rhein/Main - die ICE 3 dürften dort nicht fahren, wenn dem so wäre.

Bezweifel ich ja auch alles gar nicht und stimme dir in diesen Tatsachen auch durchaus zu. Es geht nur darum: Steffen erörtert weiter oben, dass ein ICE3 aus zwei autarken Hälften besteht. Das konterst du mit dem Hinweis auf die vier unabhängigen Traktionseinheiten, was dann auf Gegenfragen stößt.
Wie der Fahrzeugbeschreibung des Herstellers beim ICE3 zu entnehmen ist, ist mit der Traktionseinheit die von Steffen genannte Hälfte des Zuges gemeint. Daher ist es falsch, ihm das Gegenteil erzählen zu wollen.

--
Grüße,
Sese


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