Genau: das Dürfen ist die Frage (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 22.02.2011, 16:44 (vor 5522 Tagen) @ fjk

na klar: die leere (naja, unbehängte) Lok schafft's natürlich über die Berg- und Talbahn. Ein Zug vielleicht auch, wenn er nicht anhält. Letzerer DARF aber nicht. Sind die Sololoks, denen technisch offenbar nichts im Wege steht, nun vorgesehen (dürfen also ohenhin), [...]

es kommt auf das "dürfen" bzw. "nicht dürfen" an.

Auf der Strecke dürfen Züge fahren, die

  • über die entsprechenden Sicherheitstechnit verfügen (PZB oder LZB)
  • ...
  • auch mit halber Leistung die Berge rauf fahren können

nicht halber und auch nicht Leistung,
sondern auch bei Ausfall einer Antriebseinheit.

Was heißt denn "Ausfall einer Antriebseinheit"? Eine Solo-E10 hat vielleicht zwei Fahrmotoren, funktioniert aber (trotz aller bundesbahnen Redundanzen) doch wohl nur als ganzes. Wenn der Trafo -essentieller Teil beider Antriebs"einheiten", wenn man die angetriebenen Drehgestelle nimmt, aber nur einmal da, oder?- "ausfällt", rollt die vielleicht gemütlich aus, mit Glück noch über die nächste Kuppe, aber kann bestimmt keine "Berge rauf fahren". Wenn also mein Gassenwissen, dass die E10 nur einen Trafo hat, und mein gesunder Technikverstand, diesen zur Antriebseinheit zu zählen*, mich nicht täuschen, hätte diese E10 da eben nicht rübergedurft. Gekonnt hat sie offensichtlich - das war auch nie die Frage.

Ich weiß noch immer nicht, woher Du die Information nimmst, diese Lok(s?) hätte gar nicht fahren dürfen.
Ich kenne mich mit den technischen Details dieser Lok so im Einzelnen nicht aus.
Kann sein, dass sie 2 Antriebseinheiten hat, kann auch sein, dass sie in Doppeltraktion fuhr,
beides sehe ich hinsichtlich Deiner Frage eher als irrelevant an.
Es hat sich hier nicht um einen Regelverkehr mit Fahrgastbeförderung gehandelt.

Dafür steht die Frage, ob in Sonderfällen Ausnahmen zulässig sind und wie und/oder von wem diese Sonderfälle festgestellt und genehmigt werden würden, weiterhin im Raum - egal, ob das jetzt eine solche Ausnahme war oder nicht.

Aufsichtsbehörde bzgl. Bahnwesen ist das EBA,
gesetzliche Regelung ist u.a. die EBO.

Ich gehe hier nicht von einem extra gesondert beantragten Ausnahmeverfahren aus.

findet fjk

*) wie sähe eine solche Betrachtung eigentlich für die verteilt vorgetriebenen Vergleichszüge moderner Bauart aus? Was sind die Bauteile, die ausfallen "dürfen" und wo geht man das Risiko ein? Und wieso haben die -wahrscheinlich zu Recht kritisch beäugten- Bauteile ein so viel größeres Ausfallrisiko?

Nicht nur bei ICE 3, auch bei anderen Zügen mit verteilten Antrieb gilt das Maß von verbleibenden Anfahrzugkraft bei Ausfall einer Traktionseinheit.
Es liegt in der Natur des Planers für entsprechend hinreichende Redunandzen zu sorgen.

Da gilt es wohl noch ein wenig technische Dokumentation durchzuarbeiten. Oder erstmal zu arbeiten...

Tu Dir keinen Zwang an.... ;-)


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