wer kann & Genehmigung hat, der darf auch (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 22.02.2011, 14:50 (vor 5522 Tagen) @ fjk

na klar: die leere (naja, unbehängte) Lok schafft's natürlich über die Berg- und Talbahn. Ein Zug vielleicht auch, wenn er nicht anhält. Letzerer DARF aber nicht.

Wer darf nicht und woher nimmst Du die Information, er dürfe nicht?
Sag nicht, von Deinen Ohren.^^

Sind die Sololoks, denen technisch offenbar nichts im Wege steht, nun vorgesehen (dürfen also ohenhin), von irgendjemandem im Einzelfall genehmigte Ausnahmen oder sowas wie "Gefahr im Verzug"? Und für welche Konstellationen (eben: Abschlepp-218*) gibt es solche Ausnahmen noch?

Du verwechselst hier vermutlich den betrieblichen Einsatz für den Verkehr mit Fahrgästen im HGV
mit sonstigen Fahrten.

Desweiteren ist Dir ja schon erläutert worden, dass die o.g. Loks technisch gesehen so grundsätzlich keine Probleme mit der Strecke haben.
Um genehmigte Ausnahme kann es also prinzipiell hier nicht gehen.


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