Der Vergleich hinkt (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 08.01.2019, 00:57 (vor 1936 Tagen) @ Bahngenießer

Denn das Delikt wurde direkt dort begangen, wo der Zugbegleiter seinen Dienst verrichtet. Das kann man von einer Autowerkstatt eher nicht behaupten.

Außerdem verhängt das Unternehmen für die Verletzung des Beförderungsvertrages eine entsprechende Vertragsstrafe. Das Rechtssystem würde auch Instrumente für ein zivilrechtliches Verfahren hergeben, aber die einfachere Lösung ist halt das Verhängen eines erhöhten Beförderungsentgeltes.

Sehen wir es als Gebühr, im Grunde kann man es als solches verstehen.

Die Polizei dabei gleich einzuschalten, ist aber teilweise etwas zu weit gegriffen. Dadurch entsteht dem Unternehmen selbst ein Aufwand. Sprich Verspätungen etc.

Da ist es am besten, der Zugbegleiter kann sich um die Angelegenheit selber kümmern und muss nicht noch die Polizei rufen. Für das Unternehmen wird das Einschalten der Polizei und der Gerichte erst dann zur Option, wenn der Delinquent Wiederholungstäter ist und/oder durch andere Gründe einen größeren Schaden für das Unternehmen verursacht, sodass es sich dann auch "lohnt", die rechtlichen Instrumente, die eben für solche Fälle geschaffen sind, in Anspruch zu nehmen.

Ja ich weiß, da geht für mich in einer gewissen Hinsicht die Faszination für den rechtlichen Aspekt durch.

Übrigens, ich habe kein Problem damit, dass Schwarzfahren nurmehr eine Ordnungswidrigkeit ist.

Alleine schon, dass man als Schwarzfahrer zum Gericht vorgeladen wird und eine eine sicherlich nicht kleine Strafe zahlen muss (Anwaltskosten nicht zu vergessen), sollte Strafe genug sein. Wer danach nicht sich eines besseren besinnt, wird ohnehin früher oder später eine Straftat begehen, für die er dann entsprechend eine längere Bedenkzeit nebst zu bezahlenden Lehrgeld verhängt bekommt.

Man sieht, das Rechtssystem hierzulande greift durchaus, wenn man es braucht.

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Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
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(Bildquelle: ČD)


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