Völlig überzogen. Aber solange es dem Image dient... (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Mittwoch, 28.09.2016, 15:49 (vor 2769 Tagen) @ Colaholiker

Bei der juristischen Befugnis zum Ausschluss dürfte es stark darauf ankommen, wie weit man die Klausel auslegt. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht nur Verhaltensweisen umfasst, bei denen eine Störung des betrieblichen Verkehrs eintritt, sondern auch dann, wenn eine Störung hinreichend wahrscheinlich ist und sich gerade auf den Betrieb bezieht. Von beidem würde ich hier nicht ausgehen: Dass jemand, der auf dem Bahnsteig raucht, das hinreichend wahrscheinlich auch in Zug tut, kann nicht einfach unterstellt werden und das Rauchen am Bahnsteig ist auch keine Betriebsgefahr. Mal ganz menschlich gesprochen: Auch wenn man aus Abneigung gegen Raucher diese Maßnahme gut finden mag, ist das Verhalten arg überzogen. Schade, dass das juristisch nicht geklärt wurde - wäre auch im Sinne anderer Reisender, um sich vor heldenhaftem Personal zu schützen.


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