Mehrheit FÜR S21 - Quorum weit verfehlt (Allgemeines Forum)

Giovanni, Sonntag, 27.11.2011, 22:46 (vor 4536 Tagen) @ Mario

Diesen Schluss würde ich aus dem Ergebnis nicht ziehen, zumal die NEIN-Sager in den letzten Wochen vor allem über hohe Ausstiegskosten Wahlkampf betrieben haben.

Und haben die Ja-Sager nicht ebenso Wahlkampf mit total heruntergerechneten Ausstiegskosten betrieben? Also hier mal schön ruhig sein.

Ich habe bewusst von hohen und nicht von überhöhten Ausstiegskosten geschrieben, um die Diskussion auf einer sachlichen Ebene zu halten.
Und egal ob die Ausstiegskosten nun 350 Mio oder 1500 Mio Euro wären - es bleiben hohe Summen.

Im Vorfeld der Volksabstimmung gelang es den Beteiligten nicht sich auf eine Zahl festzulegen. Die größten strittigen Punkte waren dabei die Rückabwicklung der Grundstücksverkäufe und die Planungskosten für die Schnellfahrstrecke Wendlingen - Ulm.

Ich erwarte dass die Regierung weiterhin zur Aussage steht das keine Beteiligung an möglichen Kostensteigerungen erfolgt.

Damit würde sie exakt gegen das heutige Bürgervotum handeln, durch den nun der Status quo, also die bestehenden Verträge mit den evtl. Nachfinanzierungen, demokratisch legitim bestätigt wurden.

Für den Fall das der Kostenrahmen von rund 4,5 Mrd € überschritten wird sehen die Verträge lediglich Gespräche vor.
Diese Verträge wurden in dem Glauben geschlossen dass eben jener Kostenrahmen eingehalten wird (damals waren 3,1 Mrd € angesetzt) - und in eben jenem Glauben erfolgte auch die Volksabstimmung.

Für Kostensteigerungen bis zur Schwelle von rund 4,5 Mrd € muss sich die Landesregierung hingegen entsprechend der Verträge halten. Viel Luft ist da allerdings auch nicht mehr.

Was du von der Regierung erwartest ist also völlig schnuppe. Das Volks hat gewählt, also erkenne es an. Es sei denn, du bist kein Demokrat.

Wurde beim Volksentscheid eine Frage über die Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an möglichen Kostensteigerungen über die Schwelle von rund 4,5 Mrd € gestellt oder nicht?
Sollten die Kosten innerhalb des Kostenrahmens bleiben würde sich diese Frage nicht stellen.


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