Folgeschäden aus mangelhafter Leistung (Fahrkarten und Angebote)

SST, Köln-Südstadt, Montag, 03.01.2011, 15:21 (vor 5746 Tagen) @ liebe70

Mir ging es bei meinen Ausführungen darum, daß die DB bei obigem Fall nur dann zahlt, wenn sie die Verspätung verursachte.

Das ist ja auch vollkommen richtig!

Warum sollte die DB dann dafür geradestehen? ;-)

Tut sie nicht, wird sie nicht, muß sie nicht, soll sie nicht ;-)

Man kann aber nicht fordern, daß das deutsche Zub kulant ist. Es wurde hier schon beschrieben: wenn das deutsche Zub ablehnt, dann hat der Kunde eben Pech. Eventuelle Schadensersatzforderungen hat er gegenüber dem Verursacher der Verspätung geltend zu machen.

Kann man nicht fordern, fordere ich auch nicht. ;-)


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