Eingeschränkt richtig (Fahrkarten und Angebote)

Steffen, Sonntag, 02.01.2011, 22:25 (vor 5747 Tagen) @ Silver

Man kann doch keinem rational denkendem Kunden erklären, weshalb er bei einem verpassten Anschluss und verspäteter Ankunft am Zielort noch (unter Umständen erheblich) draufzahlen soll.

Das ist auch nicht notwendig, da der Zug in Konstanz kein Anschluss ist! Deine Reise aus Zürich endet in Konstanz, ebenso beginnt dort eine neue Reise nach Frankfurt.

Zumal es genügend (gerade auch internationale) Verbindungen gibt, für die man keine durchgehende Fahrkarten lösen kann.

Dann wird es als eine durchgehende Reise gewertet. Aber das ist hier ja nicht der Fall.

Ich hätte mir gewünscht, dass die europäischen Fahrgastrechte diesen Punkt zugunsten der Fahrgäste regeln würden, wobei ich auch der Meinung bin, dass die Bahngesellschaften dies in eigenem Interesse selber tun sollten.

Ich würde bei den Fahrgastrechten noch einen Schritt weiter gehen und die gesamte Reisekette (Bus -> Zug -> Flug) als eine Fahrt betrachten. Nicht unbedingt für die Rückerstattung bei Verspätung, aber auf jeden Fall für die (kostenlose) Weiterveförderung.

Aber Deine Frage war ja nicht das Wunschkonzert sondern die momentan gültigen Regeln.

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