SBB-Aussage zu Folgeschäden bei Verspätung - Frage dazu (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 03.01.2011, 03:50 (vor 5747 Tagen) @ SST

Habe gerade eben in den aktuellen FAQs der SBB geblättert. Dort heißt es

Die SBB ist verpflichtet, die Kunden gleichentags an ihr Ziel (Endziel auf der Fahrkarte) zu bringen – dies auch mit mehrmaligem Umsteigen oder über einen Umweg. Entschädigungen wegen verpasster Fluganschlüsse, Theatervorstellungen, Konzerte, Arbeitsausfall, Prüfungen etc. sind hingegen im Transportrecht nicht vorgeschrieben.

Quelle:
http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/services/fuer-alle/fahrgastrechte/fahrgastrechte-hilfe...

Wenn - angenommen - der Reisende die Fahrkarte um 21.45 Uhr löst und aufgrund diverser Verspätungen nicht am gleichen Tag an seinem Ziel in Deutschland (= Grenzbf. in Deutschland) ankommt - obwohl es bei pünktlicher Beförderung problemlos möglich gewesen wäre, was dann? Welchen Zeitraum umfaßt der Begriff "gleichentags"? (Wenn der Reisende bereits frühmorgens abfährt, sollte die Ankunft "gleichentags" keine Schwierigkeit darstellen.)

Unabhängig von kurzen Antworten in "FAQs" gibt es natürlich auch Kulanzregelungen oder die gängige Rechtssprechung (die aber in diesem Fall bei drei beteiligten Ländern sicher kompliziert sein dürfte).

Wer ganz sicher gehen will, sollte natürlich einen durchgehenden Fahrschein in der Schweiz kaufen. Dann kann der Reisende bei einem Anschlußbruch mit jedem Zug weiterreisen.

Die Rechtssprechung wird ziemlich sicher so aussehen, daß der Beförderer (egal ob DB, SBB oder ÖBB oder wer auch immer) zunächst in Vorleistung geht - und sich dann das Geld vom Verursacher der Verspätung zurückholt.
Es kann dem Reisenden nicht zugemutet werden, daß er sich selbst drum kümmert. Zumindest ist es so in Deutschland, wenn jemand einen Suizid versucht, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage ist, diesen zu vollenden. Nach übereinstimmender Aussage diverser Notfallmanager werden diese Personen zur Kasse gebeten. Lediglich beim vollendeten Suizid wird aus Pietätsgründen darauf verzichtet. Wie evtl. bekannt sein dürfte, wollte die DB anfangs diese durchaus berechtigten Forderungen generell durchsetzen. Als aber die Empörung darüber bei der Bevölkerung hohe Wellen schlug, nahm man davon Abstand.


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