SBB-Aussage zu Folgeschäden bei Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

SST, Köln-Südstadt, Montag, 03.01.2011, 02:47 (vor 5747 Tagen) @ SST

Aber die Aussage

die SBB - zahlt dann


würde ich doch nicht so uneingeschränkt darstellen.

Habe gerade eben in den aktuellen FAQs der SBB geblättert. Dort heißt es

Die SBB ist verpflichtet, die Kunden gleichentags an ihr Ziel (Endziel auf der Fahrkarte) zu bringen – dies auch mit mehrmaligem Umsteigen oder über einen Umweg. Entschädigungen wegen verpasster Fluganschlüsse, Theatervorstellungen, Konzerte, Arbeitsausfall, Prüfungen etc. sind hingegen im Transportrecht nicht vorgeschrieben.

Quelle:
http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/services/fuer-alle/fahrgastrechte/fahrgastrechte-hilfe...

Unabhängig von kurzen Antworten in "FAQs" gibt es natürlich auch Kulanzregelungen oder die gängige Rechtssprechung (die aber in diesem Fall bei drei beteiligten Ländern sicher kompliziert sein dürfte).

Wer ganz sicher gehen will, sollte natürlich einen durchgehenden Fahrschein in der Schweiz kaufen. Dann kann der Reisende bei einem Anschlußbruch mit jedem Zug weiterreisen.


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