Eingeschränkt richtig (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 02.01.2011, 23:46 (vor 5747 Tagen) @ Steffen

Man kann doch keinem rational denkendem Kunden erklären, weshalb er bei einem verpassten Anschluss und verspäteter Ankunft am Zielort noch (unter Umständen erheblich) draufzahlen soll.

...deutlich nachvollziehbarer wird es, wenn zwei verschiedene Fahrkarten vorhanden sind und mit der ersten Fahrkarte ein Bus genutzt werden sollte, dessen Verspätung zum Anschlussverlust führte.

Das ist im Endeffekt nichts anderes: Es gibt in beiden Fällen zwei komplett verschiedene Verträge und meistens ist darin begründet, dass keine weitergehenden Schadenersatzansprüche (nach den Fahrgastrechten, die nicht greifen) geltend gemacht werden dürfen. Wenn man aufgrund der Verspätung eines Fluges seinen gebundenen Zug verpasst, wird die Fluggesellschaft auch nicht die Differenz zum Normalpreis zahlen (müssen).


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