SBB-Aussage zu Folgeschäden bei Verspätung - Frage dazu (Fahrkarten und Angebote)

Silver, Montag, 03.01.2011, 11:32 (vor 5746 Tagen) @ liebe70

Die Rechtssprechung wird ziemlich sicher so aussehen, daß der Beförderer (egal ob DB, SBB oder ÖBB oder wer auch immer) zunächst in Vorleistung geht - und sich dann das Geld vom Verursacher der Verspätung zurückholt.

Solange wir nur von der Weiterbeförderung (und nicht von einer Verspätungsentschädigung) ausgehen, liegt ein tatsächlicher Schaden gar nicht vor. Die Nichteinhaltung der Zugbindung verursacht doch keine Kosten.


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