Nein (Fahrkarten und Angebote)

Silver, Sonntag, 02.01.2011, 20:00 (vor 5747 Tagen) @ fabs
bearbeitet von Silver, Sonntag, 02.01.2011, 20:01

Zur Info: Das hat nichts damit zu tun, daß die SBB daran beteiligt ist. Wenn du einen Fahrschein Wolfsburg - Braunschweig und einen weiteren zuggebundenen Fahrschein Braunschweig - Leipzig hast und der Anschluss in Braunschweig in die Hose geht, hast du ebnfalls die A****karte.

Einspruch. Die Bahn wird ja wohl kaum von ihrer geschuldeten Leistung frei, wenn sie selber die Ursache des verpassten Anschlusses ist. Das widerspricht doch schon Treu und Glauben.

Bei verschiedenen Bahngesellschaften kann man rein rechtlich schon so argumentieren. Andererseits gibt es aber keine preispolitische Begründung für einen Verfall der Fahrkarte. Im Gegenteil: Unsicherheit vermindert die Zahlungsbereitschaft beim Kunden. Daher wundere ich mich eigentlich, dass die Weiterbeförderung nicht ausdrücklich in den Beförderungsbedingungen versprochen wird. Zumal es in der Praxis ja auch stets kulant gehandhabt wird.


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