.... oder auch rechtliche Absicherung (Allgemeines Forum)

Elefant01, Samstag, 27.06.2026, 21:42 (vor 1 Tag, 20 Stunden, 50 Min.) @ Hustensaft

Guten Abend,

Wenn ein Anbieter den Verkehr temporär einstellt, so wird er das vermutlich auf Anraten, zumindest aber in Abstimmung mit seiner Rechtsabteilung tun. Wenn jemand meint, bei 40 Grad einkaufen gehen zu müssen und er fällt beim Aldi in Ohnmacht, dann interessiert das höchstens den lokalen Krankentransport. Wenn aber ein oder mehrere Fahrgäste in einem Zug mit grenzwertiger Klimatisierung umfallen, so ist das deutschlandweite Geschrei sicher.

Zu grenzwertiger Klimatisierung noch ein Gedanke: zum Gewicht der Technik wurde ja schon etwas geschrieben. Es geht m.E. aber auch die elektrische Leistung. Beispiel! ICE 4: Jeder Wagen hat Klimatechnik mit einer elektrischen Leistung bis 90 kW. Macht grob 1000 kW bzw. 1 MW für den ganzen Zug bzw. grob 10 % der Antriebsleistung. Pro Kelvin Temperaturunterschied zwischen Innen und Außen braucht man bis zu 4 % mehr Kühlleistung. Da wird niemand mal einfach etwas bauen, was 5 Kelvin oberhalb der Spezifikation liegt.

Für Nichtelektriker ein Vergleich: die Klimaanlagen im ICE 4 wandeln insgesamt in 3 h den Jahresstromverbrauch einer Familie um. Da kann auch mal was zu heiß werden wenn es 41 Grad sind.

In diesem Sinne, behalten wir einen kühlen Kopf und freuen uns auf die kommende Woche.

Elefant01


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