Wunderbar, Buhmann gefunden - das Zub, wer auch sonst :-( (Allgemeines Forum)

RhBDirk, Samstag, 17.07.2010, 13:13 (vor 5751 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von RhBDirk, Samstag, 17.07.2010, 13:15

Entscheidungsfreiheit des Zc, um einen Zug stehen oder halten lassen zu können? Wo steht da was? - Richtig! Nirgends!

Supertoll, wie das Zub zum Buhmann gemacht wird! Mich kotzt das Geseier nur noch an! Danke, liebe Chefetage! :-(

Gruß, Ralf

Den Zug stehen lassen oder halten zu können, sollte im Folgenden inbegriffen sein:

Der Zc trägt die Verantwortung für alle Maßnahmen an Bord und die Handlungen der Mitarbeiter im Team. Er

* teilt sein Team optimal ein
* auch unter Berücksichtigung noch zusteigender Betreuer
* führt Ansagen gemäß Standards durch
* meldet Mängel
* tauscht bei Störungen Informationen mit der TP aus --> Die Transportleitung entscheidet dann letztendlich ob der Zug weiterfährt oder stehenbleiben darf.
* informiert die Reisenden kontinuierlich
* entscheidet nach Ermessen über Service-Leistungen im Störungsfall --> Serviceleistungen --> Zug in den Bahnhof fahren, Türen öffnen, Getränke ordern, verteilen etc
* ggf. unter Beteiligung der Service-Hotline"

Es ist natürlich immer schwer als Aussenstehnder (egal ob die Konzernspitze, Kollegen, Presse oder Reisende - ob dabei oder nicht) zu sagen, wie man in der konkreten Situation verfahren sollte. Letztendlich macht man in den Augen vieler immer irgendwas falsch.


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