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sflori, Donnerstag, 16.04.2026, 12:54 (vor 2 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 16.04.2026, 12:57

Nein, das kann zwar ein Grund für einen Fahrtausschluss sein, aber nicht die gültige Fahrkarte einzuziehen.

Wie siehst du das z.B. bei entgeltlicher Mitnahme von anderen Personen?

Bei Streckenzeitkarten ist das in den Beförderungsbedindungen zu finden:
"Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Bei Nichtbeachtung wird die Streckenzeitkarte ungültig und eingezogen."

Die Beweislast liegt im Streitfall jedoch bei der Bahn, wenn sie eine Karte einzieht. Da dürfte also schon eine recht hohe Hemmschwelle bestehen, diese Vereinbarung anzuwenden. Außerdem steht dann in der Regel eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Raum. Also wenns da nicht der Super-Händler ist, der auf dem Bahnsteig die "Kunden" zum Mitfahren sortiert und dafür das Geld kassiert, wird das schwierig...


Bye. Flo.


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