Aufhebung der Zugbindung und Verspätungsentschädigung (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 23.10.2025, 12:39 (vor 59 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 23.10.2025, 12:39

Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn Du eine 2 Stunden spätere Fahrt nutzt (solange es nicht die nächstmögliche Verbindung ist). Du hast dann keine Verspätung, solange die nun gewählte Fahrt nicht auch Verspätet ist.

Eigentlich bearbeitet das SC FGR nur nach diesem Prinzip, wenn man an einem anderen Tag fährt. Nach meiner Erfahrung wird die Entschädigung ausgezahlt, wenn man am gleichen Tag freiwillig später fährt. Kann natürlich auch ein Fehler im Bearbeitungsprozess sein.

Anderseits sehe ich es ehrlich gesagt schon als gerechtfertigt an, dass man zumindest die Verspätungsentschädigung bekommt, die einem bei Abfahrt zur geplanten Fahrt zugestanden hätte.

Also, wenn der ursprünglich gebuchte Zug um 16 Uhr ausfällt und die nächste Verbindung eine Stunde später beispielsweise mit zwei Umstiegen ist, ich dann freiwillig erst zwei Stunden später mit der Direktverbindung fahre, sollten die 25 % ausgezahlt werden. In der Praxis bekomme ich in den Fällen sogar 50%.


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