Aufhebung der Zugbindung und Verspätungsentschädigung (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 21.10.2025, 22:26 (vor 63 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von VT642, Dienstag, 21.10.2025, 22:28

Woher hast du diese 3-Monats-Regel? Der FGR-Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt eingegangen sein, allerdings ist hier die tatsächliche Fahrt zugrunde zu legen. Fährst du durch die Aufhebung der Zugbindung zu einem späteren Zeitpunkt, ist diese neue Verbindung die Grundlage für FGR-Ansprüche und nicht die ursprünglich gebuchte.


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