Aufhebung der Zugbindung und Verspätungsentschädigung (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Mittwoch, 22.10.2025, 22:42 (vor 60 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von ICE920, Mittwoch, 22.10.2025, 22:42

Wenn Du auf die Fahrt mit 5 Stunden Verspätung verzichtest und dafür eine Fahrt am nächsten Tag wählst, dann hast Du erstmal kein Anrecht auf 50% Entschädigung. Du hast ja keine 5 Stunden Verspätung gehabt, weil Du die verspätete Fahrt nicht angetreten hast.

Woher kommt das "Fahrt angetreten" im Zusammenhang mit der Verspätungsentschädigung? Und wo ist die Grenze? Wenn die ursprüngliche Verbindung um 10 Uhr startete, ist ein Fahrtantritt um 11 noch ein "Fahrt angetreten"? Und um 12? Und um 13? etc etc


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