Aufhebung der Zugbindung und Verspätungsentschädigung (Allgemeines Forum)

zettelbox, Donnerstag, 23.10.2025, 11:46 (vor 59 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von zettelbox, Donnerstag, 23.10.2025, 11:48

Anspruch wegen Verspätung UND den Fahrschein für eine weitere Fahrt zu nutzen, geht natürlich auch nicht und wäre im Zweifelsfall sogar Betrug.


Bring die Leute mal nicht auf dumme Gedanken ;)

Ich bin mir nämlich nicht sicher ob das wirklich auffällt, dazu müsste das Ticket vom Servicecenter Fahrgastrechte einen Vermerk erhalten - sowas wie Entschädigung wurde ausgezahlt oder ähnlich.

Dann kann der Zugbegleiter ein EBE erstellen.

Ich glaube das SC ist da inzwischen besser digitalisiert als man vielleicht denkt. Offensichtlich werden einige einfache Fälle zumindest halbautomatisch abgearbeitet mit guter Trefferquote, und die Auftragsnummern zu denen Entschädigungsanträge gestellt wurden werden definitiv gesammelt.

Im DB-Navigator wird dies sogar angezeigt. Dort ist vermerkt, wenn man zu einer Fahrkarte eine Entschädigung beantragt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass das digital direkt am Ticket vermerkt wird, und zwar auch, wenn der Antrag nicht über den DB Navigator gestellt wurde. Nur wird das dem Verbraucher dann erstmal nicht angezeigt - dem Zugbegleiter aber vermutlich schon. (Das weiß ich aber nicht sicher, ist persönliche Spekulation.)

Wenn man betrügen will, gibt es bessere Ideen, die deutlich schwieriger nachweisbar sind - Stichwort "Fahrt abgebrochen und zurück". Das ist wirklich vertrackt und da kann auch die Bahn bzw. das SC nicht wirklich etwas für, hier sind die FGR quasi zu verbraucherfreundlich.


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