Recht auf Rücktritt nach 11 Monaten wg. Ursprungsverspätung (Allgemeines Forum)

pedaa, Köln, Mittwoch, 22.10.2025, 08:47 (vor 60 Tagen) @ плацкарт

Ich meine nicht das Recht auf Rücktritt in der Mitte der Reise mit kostenfreier Teilrückfahrt, weil die Fahrt sinnlos geworden ist, sondern das Recht, die Fahrt gar nicht erst anzutreten und das Geld wiederzubekommen


- Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, dann hast du ein Jahr Zeit die Fahrt nachzuholen.
- Rücktrittsrecht gemäß FGR hast du immer drei Monate nach der geplanten Fahrt, die mindestens 60min Verspätung hat. Das gilt auch, wenn du dein Ticket innerhalb des ersten Jahres nach Aufhebung der Zugbindung nutzt.

Wenn du also eine Fahrt irgendwann in 12 Monaten nach Ticketgültigkeit antrittst und da dann wieder Verspätung hast, hast du die gleichen Fahrgastrechte wie zuvor, egal wie "alt" deine Fahrkarte ist. Nur die Zugbindung wird nur einmal aufgehoben.

Wenn du dein Ticket nach 11 Monaten erstatten lassen willst, müsstest du eine Fahrt suchen, die 60min Verspätung auf der Strecke hat und diese auf dem Formular angeben.


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