Recht auf Rücktritt nach 11 Monaten wg. Ursprungsverspätung (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Mittwoch, 22.10.2025, 11:27 (vor 233 Tagen) @ Linux

Bisher hat die DB auch Fahrgastrechteanträge bis 12 Monate nach Ende der Fahrt angenommen, obwohl die Verpflichtung nur bis 3 Monate nach der Fahrt besteht.
Hat sich dies geändert?

Es hat sich nichts geändert. Die Bahn schreibt sogar ausdrücklich auf Ihrer Homepage:

Innerhalb welcher Frist kann ich meine fahrgastrechtlichen Ansprüche geltend machen?

Die Verordnung (EU) 2021/782 sieht vor, dass Beschwerden innerhalb von 12 Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden müssen. Bitte machen Sie Ihre fahrgastrechtlichen Ansprüche daher innerhalb dieser Frist geltend.

Bitte beachten Sie, dass einige internationale Eisenbahnverkehrsunternehmen abweichende Fristen anwenden (z.B. 3 Monate). Hier kann es dann unter Umständen zu Fristüberschreitungen und Ablehnungen kommen, wenn ein Antrag dort zu spät eingereicht wird.

FAQ Fahrgastrechte


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