Recht auf Rücktritt nach 11 Monaten wg. Ursprungsverspätung (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 22.10.2025, 11:59 (vor 63 Tagen) @ Linux

Bisher hat die DB auch Fahrgastrechteanträge bis 12 Monate nach Ende der Fahrt angenommen, obwohl die Verpflichtung nur bis 3 Monate nach der Fahrt besteht.
Hat sich dies geändert?

es besteht eben nach 3 Monaten mehr einen Anspruch tagesaktuell einen Tag zu spät abgelehnt, nicht jeder FGR Fall kann über die DB geregelt werden.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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