Recht auf Rücktritt nach 11 Monaten wg. Ursprungsverspätung (Allgemeines Forum)

paisadar, Mittwoch, 22.10.2025, 22:18 (vor 112 Tagen) @ Linux

Bisher hat die DB auch Fahrgastrechteanträge bis 12 Monate nach Ende der Fahrt angenommen, obwohl die Verpflichtung nur bis 3 Monate nach der Fahrt besteht.
Hat sich dies geändert?

Ich stimme zu. Nach meinen letzten Erfahrungen hat sich nichts verändert.

Im August 2025 habe ich noch einen Antrag eingereicht wegen einer Verspätung im September 2024. Bearbeitung und Auszahlung erfolgte problemlos.

Kritisch könnte es höchstens werden, wenn trotz mehrerer Widersprüche nicht erstattet/entschädigt wird und du rechtlich dagegen vorgehen möchtest, da rein rechtlich eigentlich die Frist von 3 Monaten gilt.


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