Aufhebung der Zugbindung und Verspätungsentschädigung (Allgemeines Forum)

zettelbox, Donnerstag, 23.10.2025, 11:10 (vor 63 Tagen) @ paisadar
bearbeitet von zettelbox, Donnerstag, 23.10.2025, 11:15

Interessante Frage, die ich mir auch schon mehrmals gestellt habe, ohne eine eindeutige Antwort gefunden zu haben.

Entgegen der Meinung von „JoeO“ hätte ich vermutet, dass du 50% Entschädigung erhalten hättest, insbesondere wenn es sich um die letzte Verbindung gehalten haben sollte oder du definitiv nicht mehr am selben Tag angekommen wärst.

Das ist wirklich sehr eindeutig zu beantworten: Für die Entschädigung wegen Verspätung zählt die tatsächliche Ankunftszeit sowie die planmäßige Abfahrtzeit des Zuges, in den man einsteigen wollte.

Wenn du nicht tatsächlich physisch gefahren bist, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Verspätung. Aber du kannst dein Ticket zurückgeben und bekommst den Fahrpreis erstattet. Das ist immer vorteilhafter.

Anspruch wegen Verspätung UND den Fahrschein für eine weitere Fahrt zu nutzen, geht natürlich auch nicht und wäre im Zweifelsfall sogar Betrug.


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