Aufhebung der Zugbindung und Verspätungsentschädigung (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 23.10.2025, 02:49 (vor 112 Tagen) @ paisadar

Spannend wäre ja, was dann als Begründung im FGR-Schreiben stehen würde: Verspätung 475.200 Minuten?! :-)


Wenn Du nicht mit dem ursprünglich geplanten Zug losfährst, sondern stattessen eine Verbindung Stunden, Tage oder Monate später nutzt, dann zählt nur die Verspätung der nun genutzten Verbindung. Wenn Du 11 Monate später losfährst, hast Du solange keine Verspätung, wie die 11 Monate spätere Verbindung keine Verspätung einfährt.

Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn Du eine 2 Stunden spätere Fahrt nutzt (solange es nicht die nächstmögliche Verbindung ist). Du hast dann keine Verspätung, solange die nun gewählte Fahrt nicht auch Verspätet ist.


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