Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben (Allgemeines Forum)

zettelbox, Donnerstag, 16.10.2025, 22:16 (vor 63 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von zettelbox, Donnerstag, 16.10.2025, 22:19

Was juckt mich, ob es Kulanz oder sonstwas ist, wenn stets das eintritt, was im Formular angekündigt wird?

Weltklasse. Du wirfst mir "eigene Interpretationen" vor und schreibst einen Absatz vorher das obenstehende.

Auf Kulanz kann man sich nicht verlassen. Wenn du wegen eines ausgefallenen Zuges dein Ticket nicht in Anspruch nimmst, musst du damit rechnen, dass du auf den Kosten sitzen bleibst, wenn du anderweitig mit weniger als 60 Minuten zu erwartender Verspätung hättest fahren können. Das sind die Fakten, der Rest ist deine eigene Spekulation, ganz ausdrücklich ohne rechtliche Grundlage.

Und das ist genau das, was ich mit deinen eigenen Interpretationen meine. Weder sind die Worte synonym, noch behauptet die Bahn irgendwo, dass sie diese synonym verwendet.

Ich frage mich wirklich, was du von mir willst.

Die Bahn sagt seit Jahren, dass keine Bescheinigung, Nachweis, oder "schriftliche Bestätigung" notwendig ist. Bei kurzem Googlen finde ich alle diese Begriffe der Bahn offensichtlich synonym verwendet. Versteht jeder mit einem Hauch Lesekompetenz.

Es geht einfach darum, dass du nichts brauchst, um die Aufhebung der Zugbindung nachzuweisen. Ob das jetzt Bestätigung, Nachweis, Bescheinigung oder sonstwie genannt wird, spielt doch keine Rolle. Damit EOD für mich.

Völlig irrelevant. Es ist nicht Aufgabe des Kunden irgendwas gegenzuprüfen. Wenn die Bahn die Aufhebung kommuniziert, dass ist sie gültig.

Faktisch falsch.

Wenn du diesen Fehler nun gezielt ausnutzen möchtest, dann brauchst du natürlich schon einen Nachweis, und musst dich dem ZuB gegenüber dumm stellen.


Ich habe es als Kunde nicht zu prüfen, ob es korrekt ist oder ein Fehler. Ich brauche mich auch nicht dumm zu stellen, wenn die Zugbindung als aufgehoben kommuniziert wird, dann ist sie das ohne Einschränkung auch.

Faktisch falsch.

Völlig irrelevant. Wenn die Bahn eine Aufhebung kommuniziert, dann ist das gültig. Punkt.

Faktisch falsch.

Wo steht das? Wo steht in den BB oder in den Fahrgastrechten, dass das Zugpersonal die Nachweispflicht hat, dass du schwarz fährst? Wieder mal ein "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"

Wenn die Zugbindung aufgehoben ist und ich einen anderen Zug nehme, fahre ich nicht schwarz. Ich sage dem ZuB, weshalb die Zugbindung aufgehoben ist, und dann hat das auszureichen. Das ist die klipp und klare Kommunikationslinie der Bahn, das denke ich mir doch nicht aus.

Es ist nun mal für den normalen ZUB nicht sichtbar, dass es einen Ausfall gab und dieser zurückgenommen wurde. Wenn du erstmal als Schwarzfahrer da stehst, IST es dein Problem.

Wenn ich dem ZuB sage, dass ICE920 als ausgefallen angezeigt wurde, und er kann das nicht sehen, dann wird er das recherchieren müssen. Wenn er das nicht tut und mir eine FNE ausstellt, könnte das für ihn mittelfristig unangenehm werden. Die FNE wird definitiv zurückgenommen.

Und damit bin ich dann auch raus. Schönen Abend noch.


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