Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben (Allgemeines Forum)
Nimm dir deinen vielbeschworenen Duden und schau unter "Kulanz" und "anekdotische Evidenz" nach. Du hast allein wegen eines Zugausfalls steng genommen keinen Anspruch auf Erstattung, wenn eine Ersatzbeförderung angeboten wurde (anderer Zug beispielsweise) und diese zumutbar ist. Wenn ein anderer vergleichbarer Zug fährt, ist das dein eigenes Risiko, darauf zu verzichten. Wenn dir der Antrag dann doch abgelehnt wird, hast du keinen Rechtsanspruch auf Erstattung und dein Ticket entsprechend verschenkt.
Diskussion der Diskussions wegen ist es also. Was juckt mich, ob es Kulanz oder sonstwas ist, wenn stets das eintritt, was im Formular angekündigt wird? Die Zahl der Stichprobe meiner Erstattungen ist schon lange weit jenseit von "anekdotischer Evidenz". Wieso diskutierst du überhaupt? Zwinge ich dich, so einen Antrag einzureichen?
Nein. Es ist nicht die Verantwortung des Fahrgastes, irgendetwas "nachweisen" zu müssen, über die Fahrkarte hinaus. Das ist klar und über verschiedene Kanäle so kommuniziert.
Nochmal: Frag den Duden, was eine Bescheinigung ist.
Du brauchst weder Bescheinigung noch Nachweis. Das nutzt die Bahn im konkreten Fall nämlich völlig synonym. Damit sollten wir es dabei belassen.
Und das ist genau das, was ich mit deinen eigenen Interpretationen meine. Weder sind die Worte synonym, noch behauptet die Bahn irgendwo, dass sie diese synonym verwendet.
Fall 1:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Bei einem Blick auf den Fahrplan ändert sich absolut nichts. Keine Zugnummer, keine Abfahrts- oder keine Ankunftszeit, nichts. Wenn du dir denkt, ach dann behalte ich die Fahrt für einen späteren Zeitpunkt, dann hast später nichts außer der Mail, weil der Fahrplan noch 1-zu-1 derselbe geblieben ist.
In dem Fall ist die Zugbindung faktisch nicht aufgehoben und die E-Mail ist ein Fehler.
Völlig irrelevant. Es ist nicht Aufgabe des Kunden irgendwas gegenzuprüfen. Wenn die Bahn die Aufhebung kommuniziert, dass ist sie gültig. Aufgabe des Kunden ist lediglich zu prüfen, ob die neue Verbidnung mit dem Ticket fahrbar ist.
Wenn du diesen Fehler nun gezielt ausnutzen möchtest, dann brauchst du natürlich schon einen Nachweis, und musst dich dem ZuB gegenüber dumm stellen.
Ich habe es als Kunde nicht zu prüfen, ob es korrekt ist oder ein Fehler. Ich brauche mich auch nicht dumm zu stellen, wenn die Zugbindung als aufgehoben kommuniziert wird, dann ist sie das ohne Einschränkung auch.
Fall 2:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Es fällt aber nur ein Regionalzug im Vorlauf aus. Mit anderen Regiozügen lässt sich die Zugbindung also immer noch einhalten. Selbe Gechichte wie oben. Ohne einen Screenshot kannst du 2 Tage nach der Fahrt nicht nachweisen, dass die Zugbindung aufgehoben wurde. Und wenn sie als aufgehoben kommuniziert wurde, dann hat es mich als Kunden nicht zu jucken, ob das jetzt allles korrekt und in Einklang mit den BB ist, sie ist und bleibt aufgehoben.
Der ausgefallene Regionalzug im Vorlauf führt nicht automatisch zur aufgehobenen Zugbindung, könnte aber sein. Wenn ein anderer Regionalzug später fährt, mit dem du den gebundenen Zug noch erreicht, hast du auch hier keine Grundlage. Dein letzter Satz ist völlig falsch, das stimmt einfach nicht.
Völlig irrelevant. Wenn die Bahn eine Aufhebung kommuniziert, dann ist das gültig. Punkt.
Davon abgesehen muss man bei einem ausgefallenen Zug im Nahverkehr nichts nachweisen oder beweisen. Wenn du den konkreten Zug benennen kannst, reicht das völlig aus. Wenn der ZuB das in seinem System warum auch immer nicht sehen kann, ist das sein Problem.
Wo steht das? Wo steht in den BB oder in den Fahrgastrechten, dass das Zugpersonal die Nachweispflicht hat, dass du schwarz fährst? Wieder mal ein "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"
Fall 4:
Zug wird als Ausfall eingetragen, dann aber wird doch ein passender Zug aufgetrieben und der Ausfall entfernt. Grundsätzlich ist der Ausfallmarker irgendwo gesetzt. Wenn der prüfende Mitarbeiter aber nur oberflächlich drüber fliegt, wird das einfach übersehen.
Völlig absurdes Beispiel. Dass der Mitarbeiter irgendwo "oberflächlich drüber fliegt", ist nicht dein oder mein Problem.
Es ist nun mal für den normalen ZUB nicht sichtbar, dass es einen Ausfall gab und dieser zurückgenommen wurde. Wenn du erstmal als Schwarzfahrer da stehst, IST es dein Problem.
Was ist, wenn er über deinen gezeigten Screenshot auch nur "oberflächlich drüber fliegt"? Das wird hier langsam ein wenig albern.
Ja, das wird albern, wenn du beides vergleichst.
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Hawking,
09.10.2025, 19:34
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Henrik,
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- Ich sehe ein Problem -
Reservierungszettel,
13.10.2025, 17:08
- Ich sehe ein Problem -
JeDi,
13.10.2025, 17:11
- Ich sehe ein Problem - Reservierungszettel, 13.10.2025, 18:11
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JeDi,
13.10.2025, 17:11
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