Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben (Allgemeines Forum)

zettelbox, Donnerstag, 16.10.2025, 21:31 (vor 62 Tagen) @ ICE920

Worauf willst du eigentlich hinaus? Ich könnte die Diskussion ja noch nachvollziehen, wenn das im Formular drin steht, die DB aber mit Bezug auf die BB nicht erstattet. Es wird aber doch anstandslos erstattet (bei mir persönlich mit einer Quote von 100%).

Nimm dir deinen vielbeschworenen Duden und schau unter "Kulanz" und "anekdotische Evidenz" nach. Du hast allein wegen eines Zugausfalls steng genommen keinen Anspruch auf Erstattung, wenn eine Ersatzbeförderung angeboten wurde (anderer Zug beispielsweise) und diese zumutbar ist. Wenn ein anderer vergleichbarer Zug fährt, ist das dein eigenes Risiko, darauf zu verzichten. Wenn dir der Antrag dann doch abgelehnt wird, hast du keinen Rechtsanspruch auf Erstattung und dein Ticket entsprechend verschenkt.

Nein. Es ist nicht die Verantwortung des Fahrgastes, irgendetwas "nachweisen" zu müssen, über die Fahrkarte hinaus. Das ist klar und über verschiedene Kanäle so kommuniziert.


Nochmal: Frag den Duden, was eine Bescheinigung ist.

Du brauchst weder Bescheinigung noch Nachweis. Das nutzt die Bahn im konkreten Fall nämlich völlig synonym. Damit sollten wir es dabei belassen.

Fall 1:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Bei einem Blick auf den Fahrplan ändert sich absolut nichts. Keine Zugnummer, keine Abfahrts- oder keine Ankunftszeit, nichts. Wenn du dir denkt, ach dann behalte ich die Fahrt für einen späteren Zeitpunkt, dann hast später nichts außer der Mail, weil der Fahrplan noch 1-zu-1 derselbe geblieben ist.

In dem Fall ist die Zugbindung faktisch nicht aufgehoben und die E-Mail ist ein Fehler.

Wenn du diesen Fehler nun gezielt ausnutzen möchtest, dann brauchst du natürlich schon einen Nachweis, und musst dich dem ZuB gegenüber dumm stellen.

Das ist etwas völlig anderes als eine aufgehobene Zugbindung auf Basis der Fahrgastrechte / BB. Ganz schlechtes Beispiel. Ich gehe von tatsächlichen Fällen aus, nicht von Fällen im Dunkelgrauen, wo man einen Systemfehler zum eigenen Vorteil ausnutzt.

Fall 2:
Bahn meldet eine Fahrplanänderung und dass die Zugbindung aufgehoben sei. Es fällt aber nur ein Regionalzug im Vorlauf aus. Mit anderen Regiozügen lässt sich die Zugbindung also immer noch einhalten. Selbe Gechichte wie oben. Ohne einen Screenshot kannst du 2 Tage nach der Fahrt nicht nachweisen, dass die Zugbindung aufgehoben wurde. Und wenn sie als aufgehoben kommuniziert wurde, dann hat es mich als Kunden nicht zu jucken, ob das jetzt allles korrekt und in Einklang mit den BB ist, sie ist und bleibt aufgehoben.

Der ausgefallene Regionalzug im Vorlauf führt nicht automatisch zur aufgehobenen Zugbindung, könnte aber sein. Wenn ein anderer Regionalzug später fährt, mit dem du den gebundenen Zug noch erreicht, hast du auch hier keine Grundlage. Dein letzter Satz ist völlig falsch, das stimmt einfach nicht.

Davon abgesehen muss man bei einem ausgefallenen Zug im Nahverkehr nichts nachweisen oder beweisen. Wenn du den konkreten Zug benennen kannst, reicht das völlig aus. Wenn der ZuB das in seinem System warum auch immer nicht sehen kann, ist das sein Problem.

Fall 3:
Du hast eine Verbindung. Noch vor Abfahrt wird eine Verspätung kommunziert. Eine Verspätung, die nicht als Prognose manuell eingetragen wurde. Zugbindung wird in Einklang mit BB aufgehoben. Bei einer Umsteigeverbindung reichen da teilweise wenige Minuten. Zug holt aber die Verspätung auf und ist dann doch pünktlich. Wenn du die Fahrt 2 Tage oder später antreten willst, dann lässt sich die Aufhebung nicht mehr nachvollziehen, außer du hast einen Screenshot oder einen Ausdruck gemacht. Bei der Prüfung würde man nur drauf stoßen, dass der Zug pünktlich war.

OK, diesen Fall kann ich nachvollziehen.

Fall 4:
Zug wird als Ausfall eingetragen, dann aber wird doch ein passender Zug aufgetrieben und der Ausfall entfernt. Grundsätzlich ist der Ausfallmarker irgendwo gesetzt. Wenn der prüfende Mitarbeiter aber nur oberflächlich drüber fliegt, wird das einfach übersehen.

Völlig absurdes Beispiel. Dass der Mitarbeiter irgendwo "oberflächlich drüber fliegt", ist nicht dein oder mein Problem.

Was ist, wenn er über deinen gezeigten Screenshot auch nur "oberflächlich drüber fliegt"? Das wird hier langsam ein wenig albern.

Dazu musst du bei jedem Claim auch sagen können, welcher Zug welche Störung hatte. Kein ZUB wird Lust haben, eine Verbindung mit 5 Zügen händisch einzeln durchzugehen.

Natürlich musst du sagen können, welcher Zug verspätet war oder ausgefallen ist. (Welche Störung ein Zug hatte, musst du natürlich nicht sagen, woher sollst du das auch wissen.)

Dafür musst du aber nichts zeigen, nichts nachweisen, und auch keine Bescheinigung vorlegen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum