Stornierungsbedingungen/Zugbindung aufgehoben (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Montag, 13.10.2025, 22:03 (vor 65 Tagen) @ zettelbox

Gilt nach Fahrgastrechteformular auch bei Halt- oder Zugausfall. Wird auch entsprechend erstattet. Hier müsste man halt konkret wissen, ob sich die Ankunft einer Direktverbindung hinausgeschoben hat oder irgendwo ein Halt- oder Zugausfall zutrifft.


Klar, wenn ein Zug oder ein Halt ausfällt und die Fahrt, auf die die Zugbindung gilt, nicht mehr möglich ist, ergibt sich ja schon aus der Logik, dass die Zugbindung aufgehoben ist - nicht aber ein Anspruch auf Erstattung.

Die Anspruchsgrundlage ist auch nicht ein wie auch immer ausgestaltetes Formular, sondern die Fahrgastrechte an sich, und da geht aufgrund eines ausgefallenen Zuges noch kein Anspruch auf Erstattung raus hervor.

Wenn ein Unternehmen etwas Verbindliches kommuniziert, dann hat man auch einen Anspruch darauf. Das Unternehmen kommuniziert, dass eine Erstattung bei 60 Minuten Verspätung ODER Ausfall bewilligt wird. Die gesetzlichen Fahrgastrechte sind ein gesetzliches Mindestmaß, von dem frei nach oben abgewichen werden kann. Oder möchtest du leugnen, dass SNCF und Renfe schon ab 30 Minuten entschädigt, nur weil es laut Fahrgastrechten anders ist?

Keine BESONDERE Bescheinigung heißt nicht ohne irgendeinen Nachweis. Einfach das lesen, was da steht und nichts dazu erfinden. Du musst selbstverständlich dem ZUB glaubhaft darlegen, dass es einen Ausfall, eine Fahrplanänderung oder sonstwas gab. Dazu ist ein Screenshot, die Mail zur Aufhebung oder ähnliches hilfreich. Man braucht keinen Stempel oder kein besonderes Schreiben irgendwo vom Schaffner des verspäteten Zuges oder vom Reisezentrum oder von der Info. Das wären BESONDERE Bescheinigungen. Jedem klar denkendem Mensch müsste klar sein, dass wenn einen Anspruch durchsetzen möchte, dass man auch aufzeigen muss, dass man diesen Anspruch hat. Es gibt auch komplizierte Fälle und mit dem Aufruf im IRIS im Zug eben nicht geklärt oder gar im Nachhinein überhaupt nicht rekonstruierbar. Dann stehst du mit einer FNE über den doppelten Fahrpreis dar.


Nein, es sind keine Bescheinigungen notwendig. Finde es auch wild, was du hier in das Wort "Besonders" hineinliest.

https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung

"Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung." - und "zusätzlich" bezieht sich im Kontext auf die Fahrkarte an sich, also über die Fahrkarte hinaus sind keine weiteren Bescheinigungen erforderlich.

Hast du schon mal in einem Wörterbuch nachgeschaut, was eine Bescheinigung ist? Ja, es sind keine Bescheinigungen notwendig. Behauptet auch niemand. Irgendeinen Nachweis benötigt man natürlich.

Wenn du Spaß am Diskutieren hast oder gerne als der Schwarzfahrer gegenüber allen anderen Fahrgästen im Zug dargestellt wirst, kannst gerne alle Belege löschen und dir FNEs ausstellen lassen. Andere haben keine Lust drauf.


???
Das ist ja mal eine richtig wilde Umkehr der Verantwortlichkeiten.

Die Diskussion ist ziemlich lächerlich. Ihr könnt ja machen, was ihr wollt. Braucht dann aber nicht rumzuheulen, wenn ihr dann am Ende den doppelten Flexpreis zahlen müsst. Genauso ist es absolut fahrlässig, mit kruden eigenen Interpretationen andere Leute ins offene Messer laufen zu lassen. Es gibt etliche Konstellaitonen von aufgehobenen Zugbindungen, die sich im Nachhinein nicht rekonstruieren oder sonstwie nachweisen lassen, wenn du nicht rechtzeitig selbst was abgespeichert hast.


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