Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt. (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Freitag, 12.09.2025, 22:38 (vor 95 Tagen) @ Plüschetage
bearbeitet von ICE920, Freitag, 12.09.2025, 22:39

Von daher gibt es keine Pflicht für Screenshots, E-Mail-Aufbewahrungen etc., d.h., es kommt nicht zu einer Beweislastumkehr, wonach der Fahrgast im Zug irgendwas nachzuweisen hätte. Wenn das Zugpersonal dem Fahrgast nicht glauben will, ist es nun mal sein selbst herbeigeführtes Pech, Züge aus der gesuchten Verbindung durchzusehen


Natürlich bist du als Fahrgast in der Beweispflicht, dass du ein gültiges Ticket hast. Soll ich jetzt morgen einfach in den ICE steigen und sagen "Aber Sie müssen mir jetzt nachweisen, dass ich KEIN Ticket habe!"?


Das liest Du jetzt noch einmal wo genau raus? Der Hinweis auf der Fahrkarte ist eindeutig.

Es steht da: "ohne besondere Bescheinigung". Verstehst du, was eine Bescheinigung ist? Das ist ein Dokument oder Schriftstück, welches von einer Person an eine andere gegeben wird und die eine Information enthält. Es steht da, dass es kein vom ZUB-Personal, von der Bahnhofsinfo oder von sonstwen ausgegebenen Stempel oder Papier oder Bescheinigung oder sonst irgendwas benötigt. Es reicht ein eigener Screenshot oder Ausdruck oder die Mitschrift, welcher Zug ausgefallen ist o.ä. Es steht nirgendwo, dass man überhaupt nichts festhalten muss. In welcher Welt gibt es Ansprüche, bei denen du als Kunde überhaupt nicht nachweisen musst, dass man sie hat?


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